pruef-plakette2008

Entsprechend den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem DVGW-Arbeitsblatt G608 installieren und warten wir die Flüssiggasanlage an Bord Ihrer Yacht.

Neben Reparatur und Austausch schadhafter Anlagenteile werden auch die Erstabnahme und die 2-jährige Wiederholungsprüfung Ihrer Anlage von uns durchgeführt.

Anerkannter Sachkundiger für Flüssiggasanlagen

Vom DVFG e.V. (Deutscher Verband für Flüssiggas e.V.) anerkannter Sachkundiger* für Flüssiggas-Anlagen auf Wassersportfahrzeugen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608:

Sachkundigen-Nr.:0601387

*Sachkundige im Sinne dieser technischen Regeln sind die durch den DVFG für die Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 608 anerkannten Sachkundigen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Kenntnisse und der durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, daß sie die Prüfung ordnungsgemäß durchführen.

Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muss nach § 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.