DVGW-TRGI 2008

Technische Regeln für Gasinstallationen

Die TRGI ist ein Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). In diesem Regelwerk sind alle technischen Vorschriften zur häuslichen Gasinstallation enthalten.

Die TRGI 2008 besagt, dass in Betrieb befindliche Erdgasleitungen ab Übergabepunkt des Versorgers nach dem Grad ihrer Gebrauchsfähigkeit hin unterschieden werden.

Die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Hausgasleitung wird im Rahmen des GAS-Checks mittels modernster Messtechnik ermittelt und dokumentiert. Ihre Gasleitung wird stets unter Betriebsbedingungen geprüft. Das heißt, es findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht und wenn ja, wieviel Gas entweicht.Der Fachmann nennt diese Messung “Gebrauchsfähigkeitsprüfung” oder auch “Leckmengenmessung”.

Gebrauchsfähigkeit

Sie ist in drei Kategorien unterteilt:

  • 1. Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage kann weiter betrieben werden.
  • 2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Dichtheit der Gasanlage muß innerhalb von 4 Wochen wiederhergestellt werden.
  • 3. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage muß unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach erfolgter Abdichtung wieder in Betrieb gehen.

Merke: Ihr GAS-Check Fachmann wird Sie vor Ort über die Gebrauchsfähigkeitskriterien informieren. Er wird Ihnen die Empfehlung aussprechen Ihre Gasleitung bei jeder Leckrate, auch bei 0,1 bis 0,9 Liter pro Stunde, Instand zu setzen.

Warum sollte ich den GAS-Check an meiner Gasanlage durchführen lassen?

1. Technischer Hintergrund
Deutschland hat einen hohen technischen Standard in der Gasinstallation. Jedoch benötigt auch die sicherste Technik eine regelmäßige Kontrolle. Die einzelnen Bauteile Ihrer Gasanlage unterliegen Alterungsprozessen, die unterschied- lichster Natur sein können. Jede Gasanlage ist ein Unikat, welches durch Fachunternehmen individuell in das zu versorgende Gebäude installiert ist. Gebäudemäßige Gegebenheiten, Nutzungsart, Nutzerverhalten, etc. können Einfluß auf den Zustand einer Gasanlage nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Gasanlage eben dieser regelmäßigen Kontrolle unterzogen wird. Technische Grundlage der Gasinstallation in Deutschland sind die “Technischen Regeln für Gasinstallationen” TRGI.

2. Rechtlicher Hintergrund
In einigen technischen Bereichen schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Kontrolle vor. Denken Sie z.B. einmal an Ihr Auto, welches in regelmäßigen Abständen auf Verkehrstauglichkeit untersucht werden muß. Im Bereich der Gasinstallation schreibt der Gesetzgeber keine regelmäßige Überwachung vor. Jedoch wird der Betreiber einer Gasanlage über eine Bundesverordnung, der AVBGasV, für seine Gasanlage verantwortlich gemacht. Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages mit einem Gasversorgungsunternehmen (GVU) übernehmen Sie als Gaskunde die Verantwortung (auch auf Grundlage der AVBGasV) für Ihre Hausgasleitung ab dem Übergabepunkt Hauptabsperreinrichtung (HAE).

Auch nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Betreiber einer Gasleitung im Rahmen der Verkehrssiche- rungspflicht für diese verantwortlich gemacht werden. Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungs- pflicht gegenüber ihren Mietern.